In den vergangenen Tagen wurde über verschiedene Zeitungen und Nachrichtenportale verbreitet, es gäbe in Hessen bald keine Schulnoten mehr. Anlässlich mehrfacher Beschwerden empörter Eltern zu diesen Berichten erklärt CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Heitland:

„Als CDU stehen wir für ein klares Leistungsprinzip an unseren Schulen. Jede Schülerin und jeder Schüler muss anhand von überprüfbaren Kriterien beurteilt werden können. Dieses Prinzip wird in Hessen nicht abgeschafft, sondern an wenigen Schulen lediglich anders dokumentiert – nämlich in Schriftform, ähnlich eines Arbeitszeugnisses. Von den 1.800 hessischen Schulen können sich bis zu 30 pro Jahr für diesen Weg entscheiden, der übrigens auch heute bereits gemäß Hessischem Schulgesetz möglich ist. Ob es zu einer Veränderung kommt, dürfen die jeweiligen Schulen auch nicht alleine entscheiden, sondern Eltern und Schüler müssen dem ebenfalls zustimmen. Bei Übergängen in weiterführende Schulen, in der gymnasialen Oberstufe und vor allem auf Abschlusszeugnissen sind Ziffernoten weiterhin zwingend vorgeschrieben.

Darüber hinaus stehen wir als CDU für die Stärkung der Bildungssprache Deutsch und für ein leistungsorientiertes differenziertes Schulsystem mit verschiedenen Schulformen. Das ‚Schreiben nach Gehör‘ wird es auf unsere Initiative an hessischen Schulen nicht mehr geben. Für uns steht das Wohl des Kindes und seine Entwicklung im Mittelpunkt unserer Politik.“

Hintergrundinformationen:

Im Rahmen von § 73 des Hessischen Schulgesetzes besteht seit vielen Jahren die Möglichkeit, im Rahmen der pädagogischen Eigenverantwortung der Schulen die Leistungsbewertung unter bestimmten Voraussetzungen durch schriftliche Aussagen zu ergänzen oder zu ersetzen. Vor allem die Integrierten Gesamtschulen haben dabei in der Vergangenheit auch solche alternativen Methoden der Leistungsbeurteilung erprobt. Ein Verzicht auf Ziffernoten kann daher nur erfolgen, wenn alle drei Vertretungen der Schulgemeinde (Lehrer, Eltern und Schüler) in der Schulkonferenz einer solchen Verfahrensweise zustimmen. Darüber hinaus ist beim Verlassen der Schule oder einem Schulwechsel auch weiterhin in jedem Fall zwingend ein Zeugnis mit Ziffernoten zu erstellen.

Ein Verzicht auf Ziffernoten an anderen Schulformen wie Gymnasien oder Grundschulen ist bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich möglich. Dabei handelt es sich jedoch um Ausnahmefälle, beispielsweise im Rahmen von Versuchsschulen. Im Sinne der Freiwilligkeit und Selbständigkeit der Schulen sollen diese Schulen von den theoretischen Möglichkeiten einer Änderung ihrer präferierten Form der Leistungsbemessung nicht ausgeschlossen werden. Wir vertrauen dabei auch künftig auf die pädagogische Kompetenz und die sorgfältige Abwägung der Lehrkräfte, der Eltern und Schüler im Sinne einer verantwortungsvollen und der Leistungsgerechtigkeit dienlichen Entscheidung über die gewünschte Form der Bewertung.

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