Die Hessische Landesregierung unterstützt Künstlerinnen und Künstler, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem eigens aufgelegten Förderprogramm. Dies berichtet CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Heitland heute aus Wiesbaden. Das Programm trägt den Titel „Hessen kulturell neu eröffnen“ und soll dem Kunst- und Kultursektor bei der Überwindung coronabedingter finanzieller Engpässe unter die Arme greifen.

So können beispielsweise Freie Künstlerinnen und Künstler Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro erhalten. Diese sind unabhängig von Betriebsausgaben und werden auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Hinzukommen verschiedene Unterstützungsangebote für Kultureinrichtungen, Spielstätten und Kulturschaffende. Insgesamt stehen durch das Kulturpaket 50 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Ab dem 1. Juni können Festivals und in der Künstlersozialkasse versicherte Kulturschaffende Anträge stellen.

„Kunst und Kultur sind keine Luxusgüter. Sie sind elementare Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens, fördern den Zusammenhalt und erweitern den Horizont. Wir können als moderne humanistische Gesellschaft nicht auf sie verzichten. Dabei leben Kunst und Kultur vor allem vom zwischenmenschlichen Austausch, von Nähe und Beisammensein – das macht den Kultursektor zu einem der am schwersten von der Pandemie getroffenen Gesellschaftsbereiche. Auch bei uns im Landkreis Bergstraße sind viele Kulturschaffende von der Krise betroffen. Umso mehr freue ich mich, dass wir uns als Landesregierung hinter sie stellen und mit diesem Paket bei der Überwindung finanzieller Schwierigkeiten und der Gestaltung des kulturellen Neustarts helfen“, so Heitland.

„Hessen kulturell neu eröffnen“ in drei Phasen

1. Phase: „Sofort helfen“
Zusätzlich zu den bereits bekannten Soforthilfen können Kulturfestivals, die als Großveranstaltung abgesagt oder in den digitalen Raum verlagert werden müssen, bei Liquiditätsschwierigkeiten eine Pauschalförderung entsprechend der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der vergangenen drei Jahre beantragen. Öffentlich getragene Festivals erhalten 2,50 Euro pro Ticket, Festivals gemeinnütziger Vereine oder privater Institutionen erhalten 5 Euro pro Ticket. Insgesamt stehen hierfür 500.000 Euro bereit. Die Anträge können ab dem 1. Juni beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gestellt werden. Eine gleichzeitige Förderung aus dem Hilfsprogramm für kleine Unternehmen ist möglich.

2. Phase: „Übergang meistern“
In der zweiten Phase werden die oben bereits erwähnten Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro gewährt. Die Mittel sollen dabei helfen, neue Projekte für den allmählichen Übergang aus der Pandemie-Zeit zu erarbeiten. Alle in Hessen lebenden und in der Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden können das Stipendium beantragen. Für die Vergabe ist die Hessische Kulturstiftung zuständig, bei welcher auch ab 1. Juni die Beantragung vorgenommen werden kann. Neben dem Ausfüllen eines einfach gehaltenen Antrags ist eine kurze Projektskizze erforderlich. Das Stipendium wird nicht als Einkommen auf etwaige Grundsicherungsleistungen angerechnet.

3. Phase: Fonds „Innovativ neu eröffnen“
Insgesamt 500 Fonds-Pakete mit einem Pauschalbetrag von je 18.000 Euro werden Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb vergeben – darunter Kinos, Konzertsäle, Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren, Freie Bühnen, Literaturhäuser und andere kulturelle Spielstätten. Die Mittel können bei der Erarbeitung neuer Formate, für bauliche Anpassungen zur Wahrung des Abstandsgebotes oder die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Eine Kombination mit anderen Hilfen, z.B. Bundesmitteln, soll möglich gemacht werden. Voraussichtlich ab 1. August werden Anträge beim HMWK möglich sein.

Weitere 250 Fonds-Pakete in Höhe von je 18.000 Euro stehen für freie Gruppen bereit sowie 1.000 Fonds-Pakete von je 5.000 Euro für Künstlerinnen und Künstler. Mit diesen Mitteln sollen die vielfältigen neuartigen Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, die in der Pandemie entstanden sind, umgesetzt werden. Eine Fachjury beurteilt die bei der Hessischen Kulturstiftung einzureichenden Projekte. Künstlerinnen und Künstler, die in der 2. Phase ein Stipendium erhalten haben, können mit den in diesem Rahmen erarbeiteten Konzepten einen Antrag auf ein Fonds-Paket in Phase 3 stellen.

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