Anlässlich des heute beschlossenen Abschlussberichts der Enquetekommission zur Änderung der Hessischen Verfassung erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Birgit Heitland und Alexander Bauer:
„Hessen steht vor der umfangreichsten Änderung seiner Verfassung seit der Gründung des Landes vor 71 Jahren. Insgesamt vier Fraktionen haben sich über 15 mögliche Verfassungsänderungen verständigt. Wir freuen uns darüber, dass die im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen vier Änderungsvorschläge auf einen breiten Konsens gestoßen sind. Die Vorschläge zur Abschaffung der Todesstrafe, der Absenkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre, der Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden und der Verankerung des Staatsziels Ehrenamt werden von allen Fraktionen des Landtags und den Mitgliedern des Beratungsgremiums Zivilgesellschaft unterstützt“, äußert sich Alexander Bauer.
„Ein zentrales Anliegen der CDU ist die Aufnahme der Förderung des Ehrenamtes als neues Staatsziel. Damit bekommen mehr als zwei Millionen Hessen, die sich freiwillig für andere einsetzen, die Anerkennung, die sie verdienen. Land und Kommunen sind künftig kraft Verfassung gehalten, diesen Einsatz für unser Gemeinwesen nach Kräften zu unterstützen. Ferner soll auch die Förderung der Kultur nach dem Willen der CDU neues Staatsziel werden.
Auf Initiative der CDU soll ein Bekenntnis zu einem föderativen, rechtstaatlichen und sozialen Europa aufgenommen werden – gerade in Zeiten, in denen Rechts- und Linkspopulisten die Einheit Europas zu zerstören versuchen, ist dies ein wichtiges Signal“, informiert Birgit Heitland.
„Ein Wermutstropfen bleibt: Nur die CDU und die beiden Kirchen setzen sich für die Aufnahme eines Gottesbezuges in einer neuen Präambel ein. Nach unseren Vorstellungen sollte der Vortext künftig mit „In Verantwortung vor Gott und den Menschen sowie in Achtung vor der Freiheit des Gewissens…“ beginnen. Alle anderen Fraktionen lehnen diesen Vorschlag aber leider ab, obwohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon immer einen Gottesbezug enthielt“, so Bauer.
„Das letzte Wort haben am Ende die hessischen Bürgerinnen und Bürger. Sie werden direkt über alle Vorschläge, die im Landtag eine Mehrheit finden, entscheiden können. Über alle Verfassungsänderungen findet eine Volksabstimmung statt. Diese soll zusammen mit der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 stattfinden“, so Heitland abschließend.

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