Lange haben Landwirtschaft und Politik in Deutschland und Hessen mit der Novellierung der Düngeverordnung gerungen. Nun hat der Bundesrat den geänderten Regelungen der Verordnung zugestimmt. Die Änderungen waren notwendig geworden, da sich Deutschland aufgrund der nicht eingehaltenen Nitratrichtlinie in einem Vertragsverletzungsverfahren mit der EU befindet. Ohne eine Novellierung der Düngeverordnung zur Verbesserung der Wasserqualität durch eine Reduktion des Nitrateintrages drohen Deutschland Strafzahlungen von 850.000 Euro pro Tag. Dazu berichten die Bergsträßer CDU-Landtagsabgeordneten Birgit Heitland und Alexander Bauer:

„Die Corona-Pandemie zeigt uns ganz aktuell, wie wichtig unsere Landwirte für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürgern und die Stabilität unserer Gesellschaft sind. Für diese Leistungen verdient die Branche unsere höchste Anerkennung. Die Landwirtschaft sichert die Lebensmittelversorgung, schafft Arbeitsplätze und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor“, erklärt Heitland.

„Wir haben uns daher als CDU in den vergangenen Monaten vehement dafür eingesetzt, dass es nicht zu einer pauschalen Verurteilung der Landwirtschaft im Hinblick auf den Nitrateintrag kommt. Stattdessen plädieren wir für eine ideologiefreie und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Erfordernissen, der Umsetzung und den Auswirkungen der Düngeverordnung“, so Bauer.

Die Auswahl der Messstellen für den Nitrateintrag, die maßgeblich für die Ausweisung der „Roten Gebiete“ ist, stand zuletzt immer stärker in der Kritik. Insbesondere die Bauernverbände hatten gefordert, die Messstellen wissenschaftlich zu überprüfen. Die CDU-geführte Landesregierung hatte daher im Haushalt 2020 zusätzlich 150.000 Euro für eine Studie veranschlagt, durch welche die Validität der Messstellen kontrolliert werden soll.

„Wir wissen, dass verschärfte Düngevorschriften für die betroffenen Landwirte eine große Herausforderung darstellen. Sowohl aus rechtlichen Gründen als auch zum Schutz des Grundwassers war es aber keine realistische Option, einfach nichts zu tun. Verantwortliche Politik erfordert manchmal schwierige Entscheidungen. Es ist gut, dass nun mit der EU-Kommission doch noch ein Kompromiss im Hinblick auf die neue Düngeverordnung ermöglicht wurde, mit dem man einen Schritt auf die Landwirte zugeht“, so Heitland.

Nach der vom Bundesrat nun beschlossenen Verordnung werden die schärferen Regeln erst nach der umfassenden Neuausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“ greifen. Die Neuausweisung wird in den Bundesländern durchgeführt und muss erst bis zum Jahresende erfolgen.

„Die Gebiete werden bundeseinheitlich, wissenschaftlich fundiert und binnendifferenziert ausgewiesen. Mit dem gefundenen Kompromiss bekommen die Landwirte außerdem mehr Zeit, sich auf die neuen Regeln in den ‚Roten Gebieten‘ einzustellen. Besonders vor dem Hintergrund der Gesundheitssituation ist diese Entscheidung zu begrüßen. Viele Auflagen, die sich aus der Verordnung ergeben, erfordern bauliche Maßnahmen. Doch diese stellen in der Corona-Krise eine zusätzliche Herausforderung dar, beispielsweise aufgrund mangelnder Kapazitäten in der Baubranche oder der Ressourcenbindung im Krisenmanagement der für Baugenehmigungen zuständigen Verwaltungsbehörden“, erläutert Bauer.

Dank der Fristverlängerung können sich die Landwirte nun zunächst weiter auf die Lebensmittelproduktion konzentrieren, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Pandemie weiterhin zu gewährleisten. Doch auch hier gibt es zusätzliche Herausforderungen: Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie ist u. a. die Schließung der Grenzen. Dies könnte für viele landwirtschaftliche Betriebe bedeuten, auf einreisende Erntehelfer verzichten zu müssen. Landwirte hatten Sorgen angesichts drohender Ausfälle bei der diesjährigen Ernte und potenzieller Preissteigerungen für frische Lebensmittel geäußert.

„Die Bundesregierung hat die Sachlage geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass wir zur Sicherstellung der Ernte eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise von Erntehelfern benötigen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich darauf verständigt, unter strengen Auflagen die Einreise von 40.000 ausländischen Saisonarbeitern zu genehmigen“, berichtet Heitland.

Zu den Auflagen gehört, dass Arbeiter – nach einer Gesundheitsprüfung – ausschließlich in Gruppen mit dem Flugzeug ein- und ausreisen dürfen. Zudem werden die Arbeiter in den ersten 14 Tagen nach ihrer Ankunft unter betriebliche Quarantäne gestellt. Bei Anhaltspunkten für eine Corona-Infektion wird die Einreise verweigert. Die Erntehelfer werden zudem Mundschutz und Handschuhe tragen und müssen bei der Arbeit gesetzliche Mindestabstände wahren.

„Mit dieser Ausnahmegenehmigung trägt Deutschland der Bedrohung durch neue Infektionen Rechnung und trägt zeitgleich zur Sicherung der Ernte bei. Ergänzend plant die Bundesregierung die Anwerbung von 10.000 inländischen Hilfskräften für die Ernte – beispielsweise Studierenden, Asylbewerber oder Kurzarbeitern. Ich bin froh, dass wir es in Deutschland mit diesen Maßnahmen geschafft haben, Gesundheitsschutz und die Sicherung der Lebensmittelversorgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Bauer abschließend.

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