Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit dem 19. Mai 2017 vertrete ich Ihre Interessen in Wiesbaden. Nachdem ich bei der Landtagswahl 2019 das Direktmandat im Wahlkreis 55 (Bergstraße Ost) verteidigen konnte, nominierten mich die Delegierten erneut zur Direktkandidatin der CDU bei der Hessischen Landtagswahl 2023, die am 8. Oktober stattfindet.

Diese großartige Unterstützung ist mir eine große Ehre und ich bin voller Dankbarkeit für das in mich gesetzte Vertrauen. Es ist für mich eine besondere Verpflichtung, denn ich möchte mit meiner politischen Arbeit daran mitwirken, die Zukunft unseres Landkreises weiterhin positiv und erfolgreich zu gestalten. Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Sie Anregungen, Ideen, Fragen, Hinweise oder auch Kritik haben – ich freue mich darauf!

Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit zu begleiten. Informieren Sie sich bei einem persönlichen Gespräch, auf meiner Homepage, hören Sie in meine Plenarreden rein oder werfen Sie einen Blick in mein monatlich erscheinendes kostenloses Magazin „Aktuelles aus dem Landtag“.

Meine Aufgaben

Wenn ich mich im Hessischen Landtag aufhalte, verbringe ich die meiste Zeit in Sitzungen: Die Fraktion tagt einmal wöchentlich, das dreitägige Plenum und die Ausschüsse ca. einmal pro Monat, ebenso die CDU-internen Arbeitskreise. Dazu kommen Absprachen mit dem Koalitionspartner. Neben den Sitzungen studiere ich Landtagsdrucksachen und Schriften aus Ministerien und Fachverbänden sowie Briefe von Bürgern, die sich mit Informationen oder Anliegen an "ihre Abgeordnete" wenden.

Als Sprecherin der CDU-Fraktion im Petitionsausschuss sitze ich dem CDU-Petitionsarbeitskreis vor. Darüber hinaus gehöre ich dem Hauptausschuss an, dessen Aufgabe es ist, ​als ständiger Ausschuss nach Artikel 93 der Hessischen Verfassung, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren, wenn der Landtag nicht versammelt ist.

Die verbleibende Zeit im Wahlkreis nutze ich um an vielen Veranstaltungen teilzunehmen. Hierzu gehören beispielsweise Firmenbesuche, Schulbesuche u.v.a. Einrichtungen. Auch die Vereine sowie die Hilfs-und Rettungsorganisationen im Kreis Bergstraße sind mir ein wichtiges Anliegen, weshalb ich mich hier gerne informiere und bei den Veranstaltungen dabei bin.

Auch der regelmäßige Austausch mit dem Landrat, der Kreisbeigeordneten sowie allen Bürgermeistern ist für mich wichtige Grundlage meiner Arbeit. Darüber hinaus halte ich regelmäßig Bürgersprechstunden in den verschiedenen Städten und Gemeinden ab.

Das Plenum

Sitzungen und Debatten

Die Versammlung aller Mitglieder des Hessischen Landtags nennt sich Plenum (lateinisch für voll, ganz). Die reguläre Anzahl der hessischen Abgeordnetensitze beträgt 110.

Die Plenarsitzungen finden im Landtag im eigens dafür vorgesehenen Plenarsaal statt. Es werden ca. 10 Sitzungsrunden mit drei Plenartagen durchgeführt. Sie finden meist einmal im Monat statt, ausgenommen sind die Ferienzeiten. Die dafür vorgesehenen Tage sind der Dienstag, der Mittwoch und der Donnerstag.

Die Sitzungsleitung hat der Präsident des Hessischen Landtags. Unterstützt wird er von den Vizepräsidenten und den Schriftführern. Für die Plenarsitzungen wird eine umfangreiche Tagesordnung erstellt, auf der alle Punkte aufgelistet sind, die zwischen den Fraktionen besprochen werden sollen. Begonnen wird mit der Regierungsbefragung, der Fragestunde.

Danach folgen in der Regel wichtige Erklärungen oder Gesetzeslesungen. Dann werden Aussprachen zu den verschiedenen Initiativen der Fraktionen oder der Regierung durchgeführt und meist am Ende über Beschlussempfehlungen abgestimmt.

Die Ausschüsse

Die Arbeit der Ausschüsse

Der Hessische Landtag mit 137 Abgeordneten unterhält für seine Arbeit 17 Parlamentsausschüsse zur vertiefenden Beratung parlamentarischer Initiativen. Dabei haben die Ausschüsse zwischen 16 und 20 Mitglieder. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von ihrer Fraktion ernannt und sind thematische Fachleute, da es gilt, vielfältige und komplizierte Sachfragen zu lösen.

Sie verrichten ihre Sacharbeit im Sinne eines arbeitsteiligen Parlaments. Die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Ausschüsse entsprechen denen im Landtag. Hauptaufgabe der Ausschüsse ist es, die vom Parlament überwiesenen Vorlagen (Gesetzentwürfe, Haushaltsplan, Anträge) gründlich zu beraten. Die meisten Sitzungen sind nicht öffentlich, damit die ungestörte und freie Sacharbeit der Abgeordneten ohne Druck auf ihre Meinungsbildung gewährleistet wird. Die vom Parlament überwiesenen Themen werden in gründlicher Beratung behandelt und für die abschließende Entscheidung im Plenum vorbereitet. Falls erforderlich, können die Ausschüsse für spezielle Fragen zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen, Experten hinzuziehen, öffentliche Anhörungen abhalten oder sich auf Reisen von Problemlösungen an anderen Orten überzeugen.

Folgenden Ausschüssen gehöre ich an:

Petitionsausschuss

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. In der Sprache des Parlamentes heißt jemand, der von diesem Recht Gebrauch macht "Petent". Die von der Petentin oder dem Petenten eingereichte Bitte oder Beschwerde wird als "Petition" oder auch "Eingabe" bezeichnet.

Damit das Petitionsrecht ohne bürokratische Hürden genutzt werden kann, sind für die Einreichung einer Petition keine besonderen Formvorschriften oder Vorgaben zu beachten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Petition einzulegen. Die Bitte kann auf dem Postweg, per Fax oder online über unsere Homepage an den Landtag geschickt werden.

Eine Petition muss aber - wie sich aus Artikel 17 des Grundgesetzes ergibt, grundsätzlich schriftlich eingereicht werden, den Namen und die Adresse der Petentin oder des Petenten enthalten und handschriftlich unterzeichnet sein. Zur Bestätigung der Online-Petition – die ohne die sonst erforderliche handschriftliche Unterschrift auskommt – erhalten Sie nach dem Absenden Ihrer Petition eine E-Mail an das von Ihnen angegebene Postfach. Der dort angegebene Link muss von der Inhaberin oder vom Inhaber des Postfachs bestätigt werden; damit weisen Sie sich als Petentin beziehungsweise als Petent aus. Die Übertragung der im Formular angegebenen Daten erfolgt zu deren besonderem Schutz über eine verschlüsselte Verbindung. Neben den persönlichen Daten, soll die Petition eine möglichst klare Darstellung des verbesserungswürdigen Sachverhalts enthalten, damit der Petitionsausschuss sich ein gutes Bild über das Anliegen machen kann.

Das Petitionsrecht, durch welches das erste Verfassungsorgan im Staate jedermann Gehör für seine Sorgen verschafft, ist der eigentliche Kern des Grundrechts, sich mit einer Bitte oder Beschwerde (= Eingabe, Petition) an seine Volksvertretung zu wenden.

Auch Anregungen oder Ideen werden aufgegriffen. So können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Anstöße zur politischen Willensbildung, zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben - Anstöße, die helfen, die Verwaltung beweglicher und bürgerfreundlicher zu machen.

Wer sich mit einer diesbezüglichen Bitte oder Beschwerde an den Ausschuss wendet, kann sicher sein, dass sein Begehren objektiv geprüft wird. Die Sitzungen des Petitionsausschusses sind grundsätzlich nicht öffentlich gemäß § 89 Abs.1 GOHLT.

Die Petitionsakten sind geheim zu halten, die Einsichtnahme ist auf die Mitglieder des Ausschusses beschränkt (§ 13 VS- Richtlinien Landtag 1986). Die oder der Vorsitzende des Petitionsausschusses erstattet jährlich einen Bericht über die Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses.

Hauptausschuss

​Der Hauptausschuss hat als ständiger Ausschuss nach Artikel 93 der Hessischen Verfassung die Aufgabe, wenn der Landtag nicht versammelt ist, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren. Denkbar sind solche Situationen vor allem zwischen der Auflösung und dem Zusammentritt eines neu gewählten Landtages. Er ist zuständig für Immunitätsfragen und befasst sich insbesondere mit der Beratung verfassungsrechtlicher sowie verfassungspolitischer Fragen und mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen.

Ebenso zählen Bundesratsangelegenheiten zu seinem Aufgabenbereich. Der Hauptausschuss begleitet die zentrale Steuerung und Koordinierung der Verwaltungsmodernisierung. Darüber hinaus sind seiner Zuständigkeit Themen der Medien, insbesondere des Rundfunks, zuzurechnen. Schließlich ist der Hauptausschuss mit der Pflege der Beziehungen zu anderen Landesparlamenten und zu den Partnerschaftsregionen befasst.

Unterstützung bei der Wahl

Mitmachen leicht gemacht!

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Egal ob an Wahlkampfständen, bei der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen oder beim Kleben von Plakaten- wir freuen uns über jede Unterstützung!

Dazu können Sie uns entweder über das Kontaktformular eine E-Mail schreiben oder anrufen unter folgender Telefonnummer: (06252) 982144.

Im Leben gibt es wichtigeres als Geld ...

... aber ohne dieses lässt sich leider kein Wahlkampf finanzieren.

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BIC: HELADEF1HEP
Verwendungszweck: „WK Birgit Heitland“

Ich würde mich über Ihre Unterstützung sehr freuen!