Sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden ist ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Der Petitionsausschuss im Hessischen Landtag behandelt diese Anliegen. Jede Bitte oder Beschwerde erhält dabei die erforderliche Aufmerksamkeit. Bisher wurde das Petitionsverfahren nur über die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags geregelt. Nun hat CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Heitland ein Petitionsgesetz eingebracht, durch welches die Bürgerbeteiligung in Hessen gestärkt wird.

Initiiert wurde das Vorhaben durch die schwarzgrüne Regierungskoalition. Mitzeichner des Gesetzes sind aber auch SPD und FDP. Abgeordnete Heitland erklärte, wie es zu dieser Kooperation kam:

„Als Grundrecht muss das Petitionsrecht über der Parteipolitik stehen. Uns war es daher von Anfang an wichtig, für das Petitionsgesetz eine fraktionsübergreifende Basis zu finden. Es freut mich, dass diese Zusammenarbeit von CDU, Grünen, SPD und FDP nun Früchte trägt. Gerade in Zeiten der Pandemie, in denen der gesellschaftliche Zusammenhalt unter Druck steht, müssen Demokraten zeigen, dass es als erstes immer um das Wohl der Bürger gehen muss und nicht um Parteizugehörigkeit.“

„Die Verhandlungen mit den Partnern waren sehr vertrauensvoll und produktiv. Zukünftig kann Menschen in Hessen so noch schneller und zielgerichteter bei individuellen Anliegen geholfen werden – denn der Petitionsausschuss erhält mehr Befugnisse, um sich für die Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Ich freue mich sehr, dass ich dieses gute Gesetz als Petitionssprecherin meiner Fraktion auf den Geschäftsweg bringen durfte“, so Heitland abschließend.

Hier können Sie sich die Rede als Video anschauen:

Video der Rede

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