Grund zu feiern für die Menschen in Mörlenbach und der Region: Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat nach zweitägiger Verhandlung am 9. Juli 2019 die Klage des BUND Bergstraße und eines Landwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung B 38 a abgewiesen. Zuletzt hatte sich die Findung eines Verhandlungstermins aufgrund der Anforderung und Bearbeitung umfassender naturschutzfachlicher Gutachten immer wieder verzögert.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Heitland äußerste sich sehr erfreut anlässlich der guten Nachrichten aus Kassel:

„Nach jahrelanger Unsicherheit für die Anwohnerinnen und Anwohner und wiederholter Verfahrensverzögerung hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel jetzt gezeigt: Die Ortsumgehung ist in der geplanten Variante nicht bloß notwendig, sie ist auch rechtens! Wir haben nun endlich die juristische Grundlage dafür, die Belastung der Mörlenbacherinnen und Mörlenbacher mit Stau, Abgasen und Lärm wirkungsvoll zu bekämpfen.

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass es auf Basis des ergangenen Urteils schnellstmöglich zu einer Aufnahme der konkreten Vorlaufmaßnahmen des Bauprojektes kommt. Die Finanzmittel stehen bereit und müssen nun fachgerecht kanalisiert werden. Dies sind wir den Betroffenen nach dem mehrjährigen Zeitverlust durch den langwierigen Prozess schuldig.

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Menschen bedanken, die gemeinsam mit mir für die Ortsumgehung gestritten haben – darunter vor allem unser ehemaliger Landtagsabgeordneter Peter Stephan und unser CDU-Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Dr. Michael Meister. Es war nicht immer einfach und es mussten viele Hürden genommen werden, aber am Ende ist dies ein Sieg für den Rechtsstaat und die Bürgerinnen und Bürger der Bergstraße“, so Heitland abschließend.

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